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Das "Kinderhaus" - Modell einer feldbezogenen Sozialarbeit.

Das populärste Schlagwort  der gegenwärtigen Sozialarbeit heißt sozialräumliche Orientierung. Und mancher führt es im Munde, als habe er soeben Amerika entdeckt. Aber es waren  schon ein paar Pioniere vorher da. 

In den Jahren 1990-1994 betrieb die Diaphora. Gesellschaft für neue Erziehung mbH das Projekt eines Verbundes von „Kinderhäusern“ in Berlin und Umgebung. Im Sommer 1994 konnte das erste Kinderhaus  – Little Space in der Boxhagener Straße in Friedrichshain – eröffnet werden. Es kam aber wohl zu früh. Schon nach wenigen Monaten musste es Insolvenz anmelden. Vielleicht findet es unter günstigeren Bedingungen einen Nachfolger? Darum hier noch einmal die damalige „Allgemeine Konzeption“.
 
 

Allgemeine Konzeption für einen Verbund von
Kinderhäusern
im Berliner Raum
 
aus: Jugendhilfe (Luchterhand) Heft 8/1993

Aufgaben der Sozialarbeit 

Das System der sozialen Arbeit ist im Umbruch begriffen. Im Zeichen von Differenzierung – Individualisierung – Pluralisierung kann die Sozialarbeit nicht mehr als normativer Ordnungsfaktor gelten. Sie muß sich als reguläres Dienstleistungsangebot neu definieren. Ihr spezifischer Charakter ist helfende Beratung. Keine Lebensweise ist heute an und für sich richtiger als eine andere. Die Unterscheidung von Notfall und Normalfall gewinnt zusehends wertenden Charakter und läßt sich kaum noch objektivieren. Die Sozialarbeit muß sich von doktrinalen Fragestellungen freimachen und zu einer streng pragmatischen Sichtweise entschließen. Sie bewerkstelligt keine Lösungen, sondern sucht nach Bedingungen, die günstiger sind als andere. Ihr Kriterium ist nicht mehr ‚normal oder unnormal’, sondern nur noch ‚mehr oder weniger’. 

Ihre Aufgaben werden dadurch unspezifischer. Der einzelne Sozialarbeiter muß nun, als Fachmann für Alles, ‚mehr können’ als die Spezialisten von gestern, denn er wird sich von Fall zu Fall umstellen müssen. Ebenso unspezifisch müssen die Institutionen der sozialen Arbeit werden. Sind die Maßstäbe für normal und unnormal einmal verloren, werden auch die Differentialdiagnosen über ‚Störungsart’ und ‚Abweichungsgrad’ hinfällig. Die Einrichtungen können sich nicht mehr selber typologisieren und klassifizieren, indem sie ihre Klientel nach ‚Merkmalen’ sortieren; sondern die Nutzer selbst definieren den Charakter des Angebots durch die Art und Weise, wie sie davon Gebrauch machen. Das heißt: Welches die ‚geeignete Behandlung’ ist, muß sich im Prozeß helfender Beratung selbst erweisen können. Das reduziert die Fehlgriffe und ist vom menschlichen und vom fiskalischen Standpunkt aus sparsamer. 

Namentlich die Unterscheidung zwischen ‚weicher’ Jugendhilfe (Prävention, ‚Förderung’) und ‚harter’ Jugendhilfe (Intervention, ‚Hilfe zur Erziehung’) sowie zwischen stationären und ambulanten Diensten muß überwunden werden durch allgemeine, d.h. umfassende Angebote, die grundsätzlich allen möglichen Nutzern und Bedarfslagen offenstehen. ‚Hohe Schwellen’, die das Eingeständnis eigner Mangelhaftigkeit zur Bedingung für die Gewährung von Hilfe machen, schrecken ab und müssen zur (je zu begründenden) Ausnahme werden: Hilfe ist umso wirksamer, je zeitiger sie in Anspruch genommen wird. Aus haushälterischer Sicht müssen niedrige Schwellen und kurze Wege zur Regel der neuen Sozialarbeit werden. 

Wer helfende Beratung in Anspruch nimmt, definiert sich nicht ipso facto als defizitär. Das moderne Leben hat bis in die privatesten Winkel seine Selbstverständlichkeit verloren und fordert immer wieder scharfe Wendungen. Krisen sind nicht Symptome von Devianz, sondern Bestandteil des Normalen. Nicht der Ratsuchende ist problematisch, sondern der, der keine Hilfe mehr zu finden hofft. Ihm muß die soziale Arbeit sich anbieten, indem sie im ‚Feld’ Zeichen setzt. 

Vor allem die Formen des persönlichen Zusammenlebens haben aufgehört, selbstverständlich zu sein. Einst verdankte die Familie ihre Selbstverständlichkeit dem Umstand, daß sie als Versorgungsbetrieb für den Einzelnen unersetzlich war. Doch ihre hauswirtschaftliche Bedeutung ist ihr durch öffentliche wie kommerzielle Dienstleister nach und nach abgenommen worden, ebenso wie ihre sozialisatorischen Aufgaben. Privates Zusammenleben verengt sich seither immer mehr auf die bloße Beziehungsebene. Die Folge ist eine Informalisierung der Verhaltensmuster, alles muß immer wieder neu ausgehandelt werden. An die Stelle der Ökonomie ist Psychoökonomik getreten. Wechselseitige Glückserwartungen wuchern und belasten die intimsten Bereiche mit dem Prinzip von Leistung und Gegenleistung, so dass es den Einander-Angehörigen immer seltener gelingt, Nähe und Distanz in ein zuträgliches Verhältnis zu bringen. (Die auffällige Zunahme der sog. „Kernstörungen“ in der psychotherapeutischen Klinik hängt damit zusammen.) Die modernen Familienbildungen sind ihrem Wesen nach störanfällig, und was vormals als Hort der Geborgenheit einen Gegenpol zur öffentlichen Konkurrenz bildete, erscheint heute als der eigentlich riskante Teil des Lebens. 


Kinder sind für ihre Eltern heute wichtiger als je zuvor. Sie kommen schon mit gewaltigen Erwartungen beladen zur Welt und müssen im System gegenseitiger Zuwendungsansprüche oft die Vermittlerrolle übernehmen, und gegebenenfalls den (mehrfachen) ‚Delegierten’ spielen. Das lebensgeschichtlich unumgängliche ‚Drama von Trennung und Versöhnung im Jugendalter’ (H. Stierlin) nimmt unter solchen Voraussetzungen immer häufiger katastrophische Formen an. Es entsteht eine ‚Ausreißerkultur’ mit Querverbindungen zur kriminellen und Drogenszene, deren Existenz eine weitere Bedrohung für den Bestand der Familien ist. 

Die Pubertät, als der kritische Lebensabschnitt par excellence, wird dabei in der Öffentlichkeit heute bezeichnenderweise vor allem als eine „Lücke“ wahrgenommen. Lausbubenstreiche, die einst selbstverständlich waren, werden nun als Gewaltbereitschaft und Bandenwesen skandalisiert und diskriminiert.

Es handelt sich um eine langfristige zivilisatorische Entwicklung in allen modernen Gesellschaften. Unerwartet zugespitzt erscheint sie im Osten Deutschlands in der Folge des sozialen und kulturellen Umbruchs durch die Wiedervereinigung. Dort hatte die Quasi-Monopolisierung aller Versorgungsfunktionen durch den Staat und seine ‚gesellschaftlichen Organisationen den Einzelnen von der Verantwortung für seine Lebensführung weitgehend enteignet. Die Familie überlebte als eine Nische, die – im doppelten Sinn – von den „Beziehungen“ zusammengehalten wurde; nicht aber durch ein gemeinsames Lebensrisiko. Mit dem unvorbereiteten Einbruch materieller Unsicherheit beim Übergang in die Marktwirtschaft wird nun keineswegs die Selbstverständlichkeit der (klein-) bürgerlichen Zellen-Familie restauriert, sondern werden im Gegenteil die familialen Beziehungen einer zusätzlichen Zerreißprobe ausgesetzt. Der spektakuläre Rückgang der Ehescheidungen ist dabei eher ein Zeichen von Vorsicht als von Zuversicht und könnte sich als Zeitbombe erweisen.

Im Westen Deutschlands stellen sich die Sozialarbeiter nach und nach, tastend und manchmal unentschlossen, auf ihre neuen Aufgaben ein; die Neubestimmung ist noch nicht an ihrem Ziel, aber schon im Gang. Im Osten des Landes muß dagegen das System der sozialen Arbeit neu aufgebaut werden. Eine bloße Anpassung an das westliche Ist-Niveau würde einerseits den dortigen Erfordernissen schon nicht mehr gerecht, und könnte andererseits den Innovationsprozeß im Westen nur hemmen. Im Osten besteht die Chance und die Notwendigkeit, Sozialarbeit von vornherein als öffentliches Dienstleistungssystem einzurichten, und zwar sowohl durch eine entsprechende Ausbildung der Professionellen als durch die Implementierung von Modelleinrichtungen. So könnte die Sozialarbeit im Osten Deutschlands zur Schrittmacherin des fälligen Modernisierungsschubs im ganzen Land werden.

Das Kinderhaus I: Die Außenansicht 
 

Das Projekt Kinderhaus ist eine allgemeine Antwort auf eine allgemeine zivilisatorische Krisenerscheinung. Es stellt eine soziale Gemeinschaftseinrichtung neuen Typs dar, die eines Tages ebenso selbstverständlich sein wird wie heute die Kindertagesstätte.

Es soll sein:

*ein umfassendes Angebot im sozialen Feld;
*eine naheliegende Ressource bei der Regulierung familiärer Krisen, und
*eine ausgezeichnete Statt zur Bewältigung eines riskanten Lebensabschnitts.
 

Kinderheime gelten herkömmlich als sonderpädagogische Erziehungswerkstätten. Sie sollen Defizite ‚im’ Kind oder ‚in’ seiner Familie kompensieren und einen erwünschten Sollzustand (wieder-) herstellen. Sie bedürfen dazu eines besonders ‚geschützten’ Milieus. Heimerziehung gilt als Sozio- oder gar Psychotherapie.

In der Wirklichkeit hat sich auch das Institut Kinderheim längst zu einer regulären öffentlichen Dienstleistung entwickelt. Unbeschadet von offiziellen therapeutischen Diskursen ist die Population der deutschen Kinderheime heute nicht nennenswert ‚gestörter’ als der Durchschnitt der anderen Kinder. In Schlagworten wie ‚Normalisierung’ und ‚Öffnung nach außen’ wird dem zunehmend Rechnung getragen. Es reicht allerdings nicht, nur die Wörter zu ändern, die über die Heimerziehung gesagt werden. Irgendwann müssen auch die sachlichen Bedingungen geschaffen werden, die in den Heimen ‚normales Leben’ möglich machen. Die Heime müssen, nach innen wie nach außen, offen werden; denn ‚normal’ ist heute der Unterschied, nicht die Schablone.

Als naheliegende Ressource zur Entschärfung familiärer Krisen – niedrige Schwellen, kurze Wege – soll in den städtischen Wohngebieten Berlins ein Verbund von Kinderhäusern eingerichtet werden.

Die Kinderhäuser sollen ihre möglichen Nutzer nicht abschrecken, sondern einladen.

Sie sollen im ‚Feld’ ein Zeichen setzen..

Damit ist ihre innere Verfassung präjudiziert – negativ. Enge, verregelte und komplizierte Strukturen laden nicht ein, sondern schrecken ab, ihre Botschaft lautet: „Ihr könnt alle kommen – sofern ihr euch fügt.“ Und dann wird nur der kommen wollen, der es „nötig hat“ – weil ihm nichts anders übrigbleibt. So aber wären die Kinderhäuser auch nur Notbehelf und unvermeidliches Übel: eine sonderpädagogische Nische wie das herkömmliche Kinderheim; aber nicht der öffentliche Ort, der es als naheliegende Ressource sein müßte.

Öffnung nach außen setzt voraus: Offenheit im Innern. Die innere Struktur des Kinderhauses muß zugleich weit und fest genug sein, um die Zufuhr neuer Elemente von außen zu verkraften und als Bereicherung statt als Störung aufzunehmen. Sie muß ihrerseits informell, d.h. unmittelbarer Ausdruck des Lebensgefühls seiner Bewohner sein, um jederzeit improvisieren zu können. Sie muß flexibel sein, und das ist sie nur, wenn sie einfach ist. 

Es wird nicht ausbleiben, daß ein großes Haus, in dem viele Kinder ein geselliges Leben führen, zum Attraktionspol für die Kinder der ganzen Umgebung wird. In größeren und kleineren Trauben werden sie am Hauseingang herumlungern. Man wird sie nicht vertreiben können, also muß man sie hereinlassen. Die jugendlichen Bewohner des Kinderhauses sollen ihre Freunde mit nach oben bringen können, wie es in den städtischen Wohnquartieren eben üblich ist. Daß jeder Bewohner über sein eigenes Zimmer verfügen kann, ist eine Bedingung dafür. Eine hinreichende Ausstattung der Gemeinschaftsräume ist die andere.

Das Kinderhaus wird nicht nur Wohnstatt, sondern zugleich auch informeller Treffpunkt und Drehscheibe für die Kindergesellschaft des Viertels sein. Es setzt im Feld das Zeichen, daß die Flegeljahre keine „Lücke“ sind, sondern ein Lebensabschnitt so ehrenwert wie die andern.

Dabei wird der offene Bereich nicht räumlich oder personell vom inneren Wohnbereich getrennt; der Grad der Öffnung nach außen wird je nach dem Rhythmus des häuslichen Lebens neu auszumakeln sein. Das ist seinerseits nur möglich, wenn den Bewohnern im Innern ein Privatraum garantiert wird, in dem sie vor den Ansprüchen der Andern geschützt sind.

In dem Maß, wie das Kinderhaus für die Kinder und die Familien des Viertels zu einem vertrauten, weil gastlichen Ort wird, entwickelt es sich zu einem Stützpunkt für eine nicht-formalisierte Familien-Sozialarbeit, bzw. stadtteilbezogene Familienhilfe. Bedarf an helfender Beratung muß nun nicht von den Beratern selber ausgespäht und ‚erfaßt’ werden, sondern kann ‚sich zeigen’ im Verlauf einer alltäglichen Kontaktaufnahme im geselligen Verkehr, zu dem es einlädt.

Aus fachlichen Gründen ist es nicht ratsam, daß das Kinderhaus diese ins ‚Feld’ hinausgreifende Sozialarbeit in eigner Regie durchführt. Es wird sich beizeiten auf die Rolle einer Anlaufstelle zurückziehen. Direkt beim Träger werden Sozialarbeiter mit neuer, polyvalenter Qualifikation angestellt, die ohne Rcksicht auf die Belegungsrate des Kinderhauses in eigener Verantwortung diejenige Form von helfender Beratung entwickeln, die der jeweiligen Situation entspricht. Sie sollen zwischen dem Kinderhaus und seinem Umfeld vermitteln; aber keine „Zuarbeit“ leisten.

Solange noch ein oder zwei Kinderhäuser isoliert in der Landschaft stehen, werden sie wohl Neugier erregen; aber jenen Grad an Vertrautheit, dessen eine dauerhafte Ausstrahlung ins ‚Feld’ bedarf, werden sie erst als Repräsentanten eines neuen Typus von sozialer Gemeinschaftseinrichtung erreichen können. Es wird daher zügig der Aufbau eines Verbundsystems von etwa einem halben Dutzend Kinderhäusern im Berliner Raum betrieben. Während der Aufbauphase des Verbundes werden die einzelnen Kinderhäuser ihre Rolle in den Gemeinwesen erst noch unvollkommen spielen können. Pragmatische Zwischenlösungen werden sich nicht immer vermeiden lassen.

Zur Offenheit der Kinderhäuser gehört schließlich, daß Kinder hier nicht nur Kindern begegnen können, sondern auch Erwachsenen; und zwar, wie es ja normal wäre, auch solchen, die ihnen nicht mit beruflichen Absichten entgegentreten. Erwachsene, die gelegentlich ihre Zeit mit Kindern verbringen wollen, weil sie daran Gefallen haben, sind dort willkommen. Das trägt zur Entpädagogisierung der Alltagsatmosphäre bei, selbst wenn es anläßlich von an sich ‚zweckmäßigen’ Verrichtungen geschieht, wie z.B. der Schulaufgabenhilfe: Dabei haben sich pädagogische Amateure bislang stets besser bewährt als die Profis 

Das Kinderhaus II: Die Innenansicht 

Als öffentliches Dienstleistungsangebot in einer pluralistischen Kultur kann das Kinderhaus nicht besondere Lebensent würfe als die ‚richtigen’ verbindlich machen wollen. Menschenbilder und Erziehungsziele gehören nicht zu seinem Pensum.
  
 

Erziehung ist, wo sie gelingt, eine Leistung der Heranwachsenden selbst, und besteht im wesentlichen darin, sich aus gegebenen Bedingungen selbst heraus zu finden. Berufsmäßige Pädagogik ist daher keine lineare Verkettung von Ursachen und Wirkungen, sondern lediglich die Gestaltung eines Bedingungsgefüges. „Erziehung meint hier nichts anderes als den alltäglichen Umgang.“ (Hans Hermann Groothoff) Das ‚pädagogische Verhältnis’ jedoch „im engeren und eigentlichen Sinn ereignet sich und ist möglich und nötig nur von Fall zu Fall“. Es ist kein Zustand, der sich herbeiführen läßt, sondern ein Glück, das sich manchmal einstellt, wenn günstige Bedingungen gegeben sind. Es ist personale Begegnung und darum nicht operationalisierbar. (Die Plethora des pädagogischen Personals zählt zu den einengenden Bedingungen.)

Wie jeder Haushalt, ist das Kinderhaus sowohl Versorgungsbetrieb als auch Stätte persönlichen Lebens. Es vereinigt unter seinem Dach eine sachliche (Leistungs-) Dimension mit einer leidenschaftlichen (Ausdrucks-) Dimension. Im Unterschied zu den weitgehend auf die Beziehungsebene geschrumpften familialen Kleinsthaushalten unserer Tage kann es aber, als großer Haushalt, beide Ebenen scheiden und gesondert darstellen. Es begründet damit einen Spiel-Raum, in dem seine Bewohner Nähe und Distanz jeweils neu ausbalancieren können. Es stellt insofern einen grundsätzlich heilsamen Ort dar, denn es ermöglicht ein Unterbrechen beginnender Chronizisierung und bietet die Chance zu einem Neuanfang. Die Wirksamkeit weitergehender therapeutischer Eingriffe beruht auf der Möglichkeit solch einstweiliger Abstandnahme von „den Andern“, von der bisherigen Lebensgeschichte und von sich selbst.

Der ‚äußeren’ Aufgabe eines jeden, Nähe und Distanz ins Verhältnis zu setzen, korrespondiert die ‚innere’ Aufgabe, die regressiven mit den progressiven Persönlichkeitsanteilen abzustimmen, wenn anders ‚Spaltung’ und ‚Rückzug aus der Welt’ vermieden werden sollen. Diese Abstimmung ist besonders durch die heftigen Progressions-Schübe der Pubertät gefährdet; zumal in einem Erziehungssystem, das kindlichen Unfug als pathologisches Symptom verfolgt.

Progression geschieht als Weltbezug, Leistung und Verkehr. Regression bedeutet Selbstbezug, ‚Ausdruck’ und Intimität. Der Raum der einen heißt Gesellschaft, der der anderen Gemeinschaft. Als leistungsbezogener großer Haushalt hat das Kinderhaus eine gesellschaftliche Dimension, die allen erlaubt, miteinander verkehren zu können, ohne einander nahetreten zu müssen. Als Stätte personalen Lebens bietet es Raum für die Bildung von Gemeinschaften, in denen die, die sich nahestehen, beieinander sein können.

Verordnete Nähe ist pathogen. Das Kinderhaus gibt seinen Bewohnern keine Gruppenstrukturen vor, in die sie sich fügen sollen. Kinder können die Gemeinschaften, deren Intimität sie suchen, alleine und ohne das Dazwischentreten eines erwachsenen Bezugsvirtuosen bilden. Ihre spontanen Gruppenbildungen tragen wahlverwandtschaftlichen, „bruderschaftlichen“ Charakter und sind, als personale Begegnung im freien Spiel von Trennen und Verbinden, wesentlich informell; sie überschneiden einander („Geflecht“, L. Krappmann) und lassen sich nicht sondern und ‚verfassen’. Ein zuständiger Betreuer kann ihnen daher nicht beigeordnet werden.

Das Kinderhaus erkennt erstmals die erzieherische Bedeutung der Kinderfreundschaften ausdrücklich an und macht sie zum Bestandteil seiner inneren Verfassung.

Soll Nähe gewählt werden können, muß zuerst Distanz möglich sein. Einem jeden muß sein persönliches Rückzugsgebiet garantiert sein. Wie jedes Kind ein „Recht auf sein Geheimnis“ hat (Janusz Korczak), so hat es ein Recht auf Alleinsein. Jedes Kind hat ein Recht auf seine eigenen vier Wände und auf die Tür, die es hinter sich zumachen kann.

Die Kinder werden im Kinderhaus in Einzelzimmern wohnen.
 
 

Soll Nähe gewählt werden können, muß eine Auswahl möglich sein. Es müssen genügend Menschen anwesend sein.

Soll Nähe gewählt werden können, muß man die andern kennen. Es dürfen nicht zu viele Menschen anwesend sein, weil sonst der Überblick verloren geht.

In jedem Kinderhaus soll Raum für etwa zwanzig Kinder sein.

Auch unter den erwachsenen Haushaltsangehörigen sollen die Kinder diejenigen auswählen können, deren Nähe sie wünschen; doch nicht nur unter jenen. Die Öffnung des Kinderhauses für pädagogische Laien dient auch diesem Ziel.

Im Übrigen wird es im Kinderhaus keine Unterscheidung zwischen pädagogischem und hauswirtschaftlichem Personal geben. Für ‚Beziehungen’ sind alle gleichermaßen zuständig.

Andere ‚Srukturen’ – Zeitpläne, Aufgabenverteilung, räumliche Gliederung – , als die sich aus den Erfordernissen des Haushaltes augenfällig von selbst ergeben, hat der Alltag des Kinderhauses nicht nötig. Sein Rahmen ist weit und fest, weil er einfach ist. Es bedarf daher keiner erklügelten Hausordnung. Die Regeln des täglichen Verkehrs können sich auf den ‚gesellschaftlichen’ Leistungsbereich beschränken und in ständiger Übung „von selbst ergeben“.

Der selbstregulierenden Dynamik freier Geselligkeit wird zuerst eine Chance gegeben, damit normative Interventionen der erwachsenen Professionellen im Grenzfall als Ausnahmen die Regel bestätigen können. Dabei ist es notwendig, die private und die öffentliche Sphäre des Lebens im Kinderhaus so voneinander zu scheiden, daß Verkehrsstörungen und öffentliche Geltungsprobleme nicht die persönlichen Beziehungen ergreifen, und daß persönliche Konflikte nicht zum öffentlichen Thema werden müssen. Was öffentlich ist, wird nicht privatisiert, und was privat ist, nicht veröffentlicht. Jeder soll jederzeit aus dem einen Bereich in den andern ausweichen können. Die Informalisierung der Gruppenstrukturen führt in das Anstaltsleben eine Instanz „negativer Rückkoppelung“ (Norbert Wiener) ein und erlaubt, daß ein Großteil der Alltagskonflikte ‚sich von allein regeln’ können – ohne Eingriff einer überlegenen fachlichen Intelligenz.

Nicht dem Erreichen gesetzter Erziehungsziele und der ‚Arbeit am Kind’ gilt das Hauptaugenmerk der professionellen Pädagogen im Kinderhaus, sondern der Qualität des Zusammenlebens selbst. Letztere ist nicht die Resultante von soundsoviel individuellen ‚Behandlungsplänen’, sondern eine Realität sui generis. Als „Raumklima“ ist sie unmittelbarer Ausdruck des Lebensgefühls seiner Bewohner. Es bildet die Zuversicht der Kinder ab, daß sie sich-selbst herausfinden werden aus den Bedingungen, die ihnen dort gegeben sind. Finden sie diese Zuversicht, dann wird es ihnen auch gelingen. Die Bedingungen so anzuordnen, daß die Zuversicht wachsen kann, ist die eigentliche Leistung des Pädagogen.

Dadurch ändert sich, verglichen mit herkömmlichen Erziehungsanstalten, seine Stellung im Alltag des Kinderhauses. Er ist hier nicht in erster Linie Funktionär einer gefaßten pädagogischen Absicht, sondern unmittelbar: Teilnehmer. Er unterscheidet sich von anderen durch seine persönlichen Eigenschaften, von denen er jeweils ‚mehr’ oder ‚weniger’ hat als jene, und daß er in allen Bereichen – auf der sachlichen Versorgungs-, wie auf der persönlichen Beziehungsebene und im Austausch mit dem gesellschaftlichen Umfeld – größere Verantwortung übernimmt als die Kinder, verdankt sich dem biographischen Umstand, daß er erwachsen ist; nicht aber einer besonderen professionellen Fertigkeit. Von den Kindern unterscheidet er sich nur noch graduell, nicht mehr funktional.
 


Die spezifisch professionelle, weil absichtsvolle Seite seiner Tätigkeit (=„Arbeit“) findet nicht im alltäglichen Umgang statt; dieser ist vielmehr unmittelbar und persönlich. Sondern findet statt in den dienstlichen Sitzungen außerhalb des Alltags. Deren fachliche Aufgabe besteht nicht in der (positiven) Ausarbeitung pädagogischer Handlungsstrategien, sondern in der (kritischen) Reflexion auf die pädagogischen Haltungen einerseits, und in der – stets neuen – Einsicht in die Sozio- und Psychodynamik des geselligen Prozesses andererseits. Dort werden nicht praktische Anweisungen formuliert, sondern werden die Maßstäbe der Pragmatik prüfend gesichert. Die Dienstbesprechung ist ihrem Sinn nach Instanz der Selbstkontrolle. Sie ist nicht Teil des Alltags, sondern sein Spiegel.

Denn der Auftrag des Pädagogen ist paradoxal. Er soll sein Erwerbsleben so führen, ‚als ob’ es sein Privatleben sei. Zugleich soll er die Trennbarkeit von Öffentlichem und Privatem garantieren, damit Nähe und Distanz wählbar bleiben. Er soll über die Scheidung von ‚Objektebene’ und ‚Beziehungsebene’ wachen, aber sein ‚Objekt’ ist selber eine ‚Beziehung’. Sein Berufsalltag ist ein Drahtseilakt zwischen Authentizität und Simulation und hat wesentlich artistischen Charakter. Wie jeder Künstler bedarf er der fachmännischen Kritik; deren Forum ist die Dienstbesprechung. Und darum soll er in der Regel nicht allein ‚Dienst tun’, sondern stets einen Mitartisten zur Seite haben, der ihm bei seiner Darbietung zusieht.

Da er von berufswegen ein Doppelleben führt, bedarf er selber helfender Beratung. Die regelmäßige Präsenz externer Fachbeobachter – Psychiater, Soziologen, Systemberater… – dient der Supervision, nicht der Praxisanleitung. Was er ‚tun soll’, muß (und kann nur) der Pädagoge in jedem Moment selber wissen. Dazu braucht er einen freien Kopf, und den verschafft ihm allein regelmäßige ‚Reinigung’ durch Selbstreflexion – außerhalb des Berufsalltags.

Maßstab der Selbstreflexion ist, für die Einzelnen wie für die ‚Institution’, vorliegende Konzeption sowie die „Kleine Erziehlehre“. Einmal jährlich wird eine Gesamtbilanz gezogen. Der Leiter der Einrichtung verantwortet die Gültigkeit vorliegender Konzeption nach innen und außen. Im Übrigen schafft der Verbund eine dauerhafte, fachlich qualifizierte Öffentlichkeit, die die Verbindlichkeit der Maßstäbe garantiert.

 

Die im Kinderhaus angestellten Erwachsenen teilen und verantworten gleichrangig das Leben der ihnen anvertrauten Kinder in allen seinen Bereichen. Haushaltsführung, ‚Beziehungsarbeit’ und Austausch mit dem Umfeld (Nachbarschaft, Schule, Behörden) sind dabei gleichermaßen ‚wichtig’ und gleichermaßen ‚pädagogisch’. (Sie teilen und verantworten nicht allein. Doch das Wirken anderer Interventen im ‚Feld’ geht ein in die Bedingungen ihres Handelns und verkürzt nicht ihre Verantwortung; Verantwortung ist kein teilbarer Kuchen.)

In der Haushaltsführung lassen sich zwei Aufgaben spezifizieren, die ein besonderes handwerkliches Können verlangen: Die Gestaltung der gemeinsamen Mahlzeiten und die Ausgestaltung des Wohnraums. Beide gehen unmittelbar ein in die Qualität des Zusammenlebens. Küchenchef und Hausmeister sind kein technisches Hilfspersonal, sondern zusätzlich qualifizierte Professionelle.

Auch die angestellten Erwachsenen – und gerade sie – sollen den ihnen zuträglichen Grad von Nähe und Distanz jeweils selbst wählen können; vor allem zu ihren Kollegen. Aus berufshygienischen Gründen ist es daher im allgemeinen nicht ratsam, daß die Angestellten ebenfalls, wie die Kinder, im Kinderhaus wohnen; wenn es auch ‚eigentlich’ logisch erschiene… Es muß genügen, wenn lediglich der Leiter dort seine Wohnung nimmt.

Im Rahmen des Verbundes wird es möglich sein, daß die pädagogischen Mitarbeiter aus dem Kinderhaus in die Feld-Arbeit überwechseln.

Feld-Arbeit 

Ein Anspruch auf Hilfe zur Erziehung wird nach § 27 KJHG durch die Tatsache begründet, daß „eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist“. Zu einer Ergründung von Ursachen („Ätiologie“) und zu einer diagnostischen Wertung (etwa: „gefährdet oder geschädigt“) ist nach Geist und Buchstab des neuen Gesetzes niemand mehr aufgerufen. Ist jene Tatsache einmal festgestellt, überprüft das Jugendamt im Hinblick auf eine mögliche Übernahme der Kosten, ob eine angebotene Hilfe „geeignet und notwendig“ ist.
 
 

Wenn ein Kind und seine Familie entschlossen sind, sich voneinander zu trennen, so ist in der Regel davon auszugehen, daß eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung zum gegebenen Zeitpunkt nicht (mehr) gewährleistet ist. Das Kinderhaus bietet Hilfe in grundsätzlich allen Fällen an, wo ein Kind aus dem einen oder andern Grunde nicht mehr im Haushalt seiner Eltern wohnen kann oder will und nicht wesentlich jünger als zehn, aber auch nicht älter als vierzehn Jahre ist. Diese pragmatische Indikation reicht als Aufnahmebedingung aus. Ob und welche zusätzlichen Hilfsangebote angezeigt sind, wird sich im Verlauf des Aufenthalts im Kinderhaus selbst erweisen.

Ob eine Unterbringung in einem fremden Haushalt notwendig wird (i. S. v. § 34 KJHG), hängt davon ab, „wie ernst“ es dem Kind und der Familie mit ihrem Trennungswunsch ist. Diese Frage ist jedoch nicht durch gutachtlichen Sachverstand zu entscheiden, sondern wiederum nur pragmatisch: durch Erprobung. Ausreißen und Verstoßung sind Gesten, die oft ihr Gegenteil bedeuten sollen. Darüber können sich die Beteiligten nicht durch Introspektion Gewißheit verschaffen, sondern indem sie zur Tat schreiten. Dann steht eine Trennung nicht am Schluß, sondern am Beginn eines Prozesses von helfender Beratung (und kann entsprechend kurz gehalten werden). Das Kinderhaus übernimmt so die Aufgaben eines Kindernotdienstes und leistet einen Beitrag zur Zivilisierung der ‚Ausreißerkultur’ (Stierlin).

Wenigstens vier von je zwanzig Zimmern sollen daher für kurzfristige und Notaufnahmen bereitstehen.

Die Frage, ob ein Hilfsangebot im gegebenen Fall „geeignet“ ist oder nicht, wird von den beteiligten helfenden Beratern je nach ihrer eigenen beruflichen Perspektive oft unterschiedlich beantwortet. ‚Objektive’ Antworten sind in diesem Bereich nicht möglich; man kann nur versuchen, bekannte Fehlerquellen auszuschließen. Die mittlerweile üblichen Fallkonferenzen dienen diesem Zweck.

Fallkonferenzen, bei denen nur Vertreter von helfenden und verwaltenden Institutionen das Wort haben, laufen Gefahr, deren eigene Interessen stärker zu gewichten, als dem je individuellen ‚Fall’ zuträglich ist. (Das gilt für das geldgebende Jugendamt ebenso wie für ein unterm Belegungsdruck ächzendes Kinderheim und eine überforderte Schule.) Es ist nötig, in den Entscheidungsfindungsprozeß frühzeitig Fachleute einzuführen, die am Ausgang jenes Prozesses kein eigenes berufliches Interesse haben, weil ihre Arbeitsstelle nicht einzelnen ‚Fällen’ und deren ‚Lösung’ zugeordnet ist, sondern, dem ‚ganzen Feld’.
 
 

Direkt beim Träger des Kinderhausverbundes werden darum Sozialarbeiter angestellt, deren Tätigkeit nicht auf die einzelnen Kinderhäuser, sondern auf die jeweiligen Wohnquartiere bezogen ist und in sich Merkmale des Streetworkers, des Familienhelfers und der klassischen Familienfürsorge mit denen eines Heimberaters vereinigt. Sie sollen im Vorfeld des Kinderhauses informellen Kontakt zu den möglichen Nutzern aufnehmen und das Kind und seine Familie mit den vorhandenen Hilfs-Ressourcen bekannt machen. Es obliegt dabei ihrem eigenen fachlichen Urteil, zu welcher Hilfsmöglichkeit sie den Nachfragern raten – und, wenn sie dafür Gründe sehen, von der einen oder andern Möglichkeit abzuraten. Ihre Aufgabe gegenüber den Einrichtungen der Sozialarbeit ist nicht die des Zuträgers, sondern die eines Vermittlers zwischen Nutzern und Anbietern; insofern beraten sie beide Seiten.

Hat sich ein Kind zum Einzug in das Kinderhaus entschlossen, haben die polyvalenten ‚Feldarbeiter’ die Aufnahme vorzubereiten, den ‚Fall’ gegenüber dem Jugendamt zu vertreten und während des ganzen Aufenthalts des Kindes im Kinderhaus für dessen regelmäßigen Verkehr mit seiner Familie zu sorgen und, wenn sie es als nötig erachten, weitergehende therapeutische Eingriffe (Systemberatung o.ä.) in die Wege zu leiten. (Wo Eingriffe in die ‚Tiefen’ der kindlichen Persönlichkeit angezeigt sind, ist es die Trennung von der Familie in der Regel nicht, und umgekehrt.) Sie handeln den Kontrakt zwischen Kinderhaus und Familie aus (z.B. die voraussichtliche Aufenthaltsdauer betreffend, Familienkonferenzen usw.) und wachen – als Vertragspartner – über dessen Einhaltung. Sie sorgen für turnusmäßige Fallkonferenzen und regen, wenn es soweit ist, die Rückkehr des Kindes nach Hause an und beraten die Familie nach ihrer Wiedervereinigung.

Im Rahmen des Verbundes wird es möglich sein, daß Feld-Arbeiter in die Kinderhäuser überwechseln.
 
 

Bewohnern des Kinderhauses, die mit fünfzehn, sechzehn Jahren der Kindergesellschaft entwachsen sind, soll der Übergang in selbständigere Wohnformen – WGs, betreutes Wohnen u.a. – ermöglicht werden, sofern sie aus dem einen oder andern Grund nicht in den Haushalt ihrer Familie zurückkehren können oder wollen. Diese ‚Nachbetreuung’ zählt zu den vornehmsten Aufgaben der Feldarbeiter. Sie haben die erforderlichen Nachfolgeeinrichtungen gegebenenfalls selber zu initiieren.

In dem Maße, wie das Kinderhaus als reguläre Dienstleistung ins Bewußtsein der Öffentlichkeit dringt, wird der Erstkontakt zwischen Kinderhaus und Nutzern teils im Kinderhaus selbst, teils durch die Feldarbeiter hergestellt. Während der Aufbauphase des Verbundes, solange erst ein oder zwei Kinderhäuser isoliert im Raum stehen, wird dieser Kontakt, wie in einem herkömmlichen Kinderheim, durch die Jugendämter vermittelt werden müssen. Das Kinderhaus wird die Arbeit mit den Familien, die Fallkonferenzen und weiterführende therapeutische Leistungen in dieser Phase aus eignen Mitteln veranstalten. Dabei ist es sich der Versuchung bewußt, in die eigne Tasche zu wirtschaften, und ist von Anbeginn bestrebt, jene Aufgabe an Professionelle abzutreten, deren berufliche Existenz von der Belegungsrate des Kinderhauses unabhängig ist.



Diaphora. Gesellschaft für neue Erziehung mbH (gemeinnützig)

Geschäftsführer Jochen Ebmeier

 

NB: Aufgrund der voranstehenden Konzeption erteilte die Berliner Senatsjugendverwaltung im Mai 1994 die Betriebsgenehmigung für das Kinderhaus Little space in der Boxhagener Straße in Friedrichshain.Leider mußte es schon im Winter wieder schließen. 

*

Sollte Ihnen übrigens irgendwer einreden, es sei nicht vorhersehbar gewesen, dass Friedrichshain nur zwei, drei Jahre später Kreuzberg den Rang als Szeneviertel ablaufen würde  -  glauben Sie ihm kein Wort; ich habe es damals vorhergesehen!
JE
 

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